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Wohnungen und Ladenlokale in Bochum, Dortmund und Heidelberg
der Grundstücksgemeinschaft Dr. Erich, Grete und Oliver Lohkamp

 

- zurzeit keine anstehenden Neuvermietungen -



Für alle Mietobjekte gilt:

Sollte eine Wohnung bei Einzug nicht frisch tapeziert sein, so kann in diesem Fall die Wohnung bei Rückgabe nach Vertragsende auch wieder in ähnlichem Zustand ohne Neuanstrich zurück gegeben werden. Jedoch ändert dies nichts an den vertraglichen Regelungen zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen.

Als Vertragstext dient ein aktueller Formularmietvertrag des Haus- und Grundeigentümervereins, die Kaution beträgt 3 Nettomieten, zahlbar in bis zu 3 Monatsraten. Die erste Rate ist vor Schlüsselübergabe zu leisten.

Sollten Sie an der Anmietung interessiert sein, können wir kurzfristig einen Termin zur Besichtigung vereinbaren. Gerne können wir Ihnen (nach Besichtigung) das ausgefüllte Vertragsformular auch vorab per Fax oder E-Mail zukommen lassen, damit Sie es in Ruhe durchlesen können. Die Zeit hierfür hätten Sie selbstverständlich auch beim Unterzeichnungstermin.

Wir sind selbst Eigentümer der von uns vermieteten Mehrfamilienhäuser und keine Verwaltungsgesellschaft. Mietzahlungen erwarten wir per Dauerauftrag oder per Lastschrifteinzug spätestens zum 3. Banktag eines Monats in einer Buchung (auch bei Wohngemeinschaften, Ausnahmen auf Antrag).

Generell verlangen wir nach leidvollen und sehr kostenintensiven eigenen Erfahrungen in der Vergangenheit
vor Ausfertigung eines Mietvertrages (Formulare werden zur Verfügung gestellt):

  • von allen zukünftigen Vertragspartnern Kopien der Personalausweise (Vorder- und Rückseite),
  • eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mieter-Selbstauskunft,
  • die Anschrift und Telefonnummer des/der Vorvermieter(s) der letzten 2 Jahre,
  • eine Bestätigung des/der Vorvermieter über den Nichtbestand von Mietschulden,
  • eine Bestätigung des Arbeitgebers über das Bestehen eines festen Arbeitsverhältnisses
    sowie der Nichtbestands einer Lohnpfändung innerhalb der letzten 3 Jahre;
    Alternative schriftliche Nachweise der Zahlungsfähigkeit (Beispiele):
    - bei Selbständigen: aktueller Einkommensteuerbescheid,
    - bei Schülern/Studenten: Mietbürgschaft der Eltern (mit Arbeitsnachweis),
    - bei Arbeitssuchenden: eine Zusage der ARGE zur Mietkostenübernahme,
  • eine Schufa-Selbstauskunft für Vermieter (siehe www.schufa.de: Verbraucherauskunft),

Vorab reichen für eine Bewerbung für eine Wohnung auch Scans als Anlage zu einer E-Mail oder auch per Fax oder natürlich Brief.
Vor oder bei Unterzeichnung sind dann die Originale vorzulegen.
Die Schufa-Verbraucherauskunft verbleibt im Original beim Vermieter.

Alternativ bieten wir unseren Mietern an, dass wir in seinem Beisein partiellen Einblick in das eigene Schufa-Portal erhalten (www.meineschufa.de), indem sich der Mietinteressent an einem unserer Notebooks mit mobilem Internetzugang authentifiziert. Die entsprechende Info-Seite würde dann im Beisein des Mieters als PDF gedruckt und bei uns gespeichert. Auf eine weitere, kostenpflichtige Schufa-Verbraucherauskunft in gedruckter Form kann dann verzichtet werden. Für die einmalige Anmeldung bei meineschufa.de fallen jedoch dort geringe Gebühren an und sie benötigt inkl. Post-Ident-Verfahren ca. eine Woche Vorlauf.

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oder per Fax bzw. postalisch.

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